Wir vertreten Ihre Rechte
und sichern Ihre Werte.

01 Kanzelei

In unserer Sozietät bieten wir Ihnen Fachwissen auf ganz verschiedenen Rechtsgebieten.
Dafür sind wir exzellent ausgebildet und haben in mehreren Jahrzehnten wertvolle Erfahrungen zu diesen Themen gesammelt.

Sie werden bei uns für Ihr Anliegen den richtigen Berater oder Verteidiger Ihrer Interessen finden. Bei weiteren Rechtsgebieten arbeiten wir mit der Kanzlei Dr. Kroll & Partner zusammen.

02 Unsere Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Wir beraten und prüfen mit Ihnen Fragen zum Erben und Vererben oder verhelfen Ihnen zu Ihrem Pflichtteil oder Erbanteil. 

Wir gestalten mit Ihnen Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag, regeln die Nachfolge von Vermögen oder Ihres Unternehmens. Und wir beantragen für Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein. Damit Sie sich auch bei einer Bank oder Behörde als Erbe ausweisen können.
 

Gerne beraten und begleiten wir Sie beim Kauf oder Verkauf von Immobilen, ob privat oder geschäftlich, Wohneigentum oder Bauland. Ebenso bei der Übergabe innerhalb der Familie. Gibt es Fragen zu Grundschulden, Nießbrauch oder Wegerechten, sprechen Sie mit uns.

Als Ihr Strafverteidiger vertrete ich ihr Recht gegenüber Privatpersonen, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft sowie vor Gericht und entwickle dazu Strategien unter Verwendung der in Jahrzehnten gesammelten Erfahrung.
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang immer eines, worauf kaum deutlich genug hingewiesen werden kann: Werden Sie einer Straftat beschuldigt, so machen Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch, zu schweigen! Ziehen Sie unverzüglich den Verteidiger bei, der sich dann des Falles annimmt.

 

03Team

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Wolfgang Burkhardt

Ich bin Rechtsanwalt seit 1977 und Fachanwalt für Strafrecht seit 1997. Ursprünglich komme ich aus Herrenberg und habe Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen studiert. Danach absolvierte ich mein Referendariat in Rottweil und trat hier in die damalige Kanzlei Karl Hecker ein. Im Jahr 1978 habe ich diese übernommen und sie 1987 mit der Kanzlei Schellhorn zu einer Sozietät zusammengeschlossen.

Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein.

MEINE BERUFLICHEN SCHWERPUNKTE SIND

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen,
dazu gehören das allgemeine Strafrecht sowie z.B. Wirtschafts-, Verkehrs- oder Umweltange-legenheiten und Ordnungswidrigkeiten

Bearbeitung der mit den oben genannten Verfahren zusammenhängenden oder daraus resultierenden Problemen und Folgen. 

Was ich privat mag

Ich laufe gerne Langstrecke und habe ein Faible für europäische Weinkultur. Mich interessieren gegenständliche Malerei der Neuzeit und die Geschichte Europas.

Sie erreichen mich direkt über mein Sekretariat

mail@schellhorn-anwalt.de

Rechtsanwalt

Markus Schellhorn

Ich bin gebürtiger Rottweiler und am humanistischen Gymnasium zur Schule gegangen. An der Universität Tübingen habe ich Rechtswissenschaften studiert. Danach war ich Mitarbeiter in verschiedenen größeren Anwaltskanzleien und machte mein Referendariat am Landgericht Ravensburg. Außerdem habe ich bei der Deutsch-Finnischen Handelskammer in Helsinki eine Ausbildung absolviert. Seit 1987 bin als Rechtsanwalt und Notar hier in Rottweil wieder tätig.

Ab 1992 habe ich eine umfangreiche Ausbildung zur Vorbereitung auf die Notarstätigkeit begonnen und erfolgreich abgeschlossen. Seit dieser Zeit nehme ich bis heute jährlich an umfassenden notariellen Fortbildungen teil.

Seit 1994 bin ich Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Tübingen und seit 2004 deren Vizepräsident.

Meine Schwerpunkte als Anwalt

  • Erbrecht und Immobilienfragen

Meine Schwerpunkte als Notar

  • Immobilienrecht
  • Erbrecht
  • Ehe- und familienrechtliche Gestaltung
  • Firmen und Gesellschaftsrechtliche Beratung und Gestaltung

Was ich privat mag

Mich begeistern Joggen in freier Natur, Bergsteigen und Skihochtouren. Zudem interessiere ich mich für Kultur- und Kunstgeschichte, die Geschichte meiner Heimatstadt Rottweil sowie antike und mittelalterliche Philosophie.

Sie erreichen mich direkt über mein Sekretariat

mail@schellhorn-anwalt.de

04 Wie wir unsere Honorare festlegen.

In einem ersten Gespräch klären wir mit Ihnen zunächst den möglichen Kostenrahmen.

Wir berechnen die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder treffen mit Ihnen eine individuelle, schriftliche Vereinbarung über die Vergütung.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können wir auch klären, inwieweit diese für Ihren Fall eintreten wird.

 

05 Kontakt

Ihre Ansprechpartner

Ihr Ansprech­partner


Markus Schellhorn

Schellhorn & Burkhardt 
Notar a. D. und Rechtsanwälte
Ruhe-Christi-Straße 15 | 78628 Rottweil

Ihr Ansprech­partner


Wolfgang Burkhardt

Schellhorn & Burkhardt 
Notar a. D. und Rechtsanwälte
Ruhe-Christi-Straße 15 | 78628 Rottweil